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Bestehende Fahrerlaubnis um Fahrerlaubnis Klasse D, D1, DE oder D1E erweitern

Wenn Sie Busse fahren möchten, müssen Sie Ihre Fahrerlaubnis um die Klasse D, DE, D1 oder D1E bei der Fahrerlaubnisbehörde erweitern lassen. Diese erweiterten Fahrerlaubnisklassen sind auf 5 Jahre befristet.

Allgemeine Informationen

Um Busse oder Fahrzeugkombinationen aus einem Bus und einem Anhänger fahren zu dürfen, brauchen Sie eine erweiterte Fahrerlaubnis für die Klasse D, DE, D1 oder D1E. Sie können die Erweiterung Ihrer Fahrerlaubnis bei der Fahrerlaubnisbehörde Ihres Wohnorts beantragen. Bei Erweiterung der Fahrerlaubnis um die Klassen D, DE, D1 und D1E werden diese auf 5 Jahre befristet erteilt. Eine Verlängerung müssen Sie vor Ablauf der Frist beantragen.

Je nach Klasse sind Sie mit der erweiterten Fahrerlaubnis berechtigt, verschiedene Busse zu führen. Um die Erweiterung zu beantragen, müssen Sie verschiedene Voraussetzungen erfüllen.

Fahrerlaubnis Klasse D:

  • Kraftfahrzeuge zur Beförderung von mehr als 8 Personen außer der fahrenden Person
  • Anhänger mit bis zu 750kg Gesamtgewicht
  • vorausgesetzte Fahrerlaubnis: B
  • Mindestalter: 24 Jahre beziehungsweise 20 Jahre, wenn Sie beruflich Busse fahren

Fahrerlaubnis Klasse DE:

  • Kraftfahrzeuge zur Beförderung von mehr als 8 Personen außer der fahrenden Person
  • Anhänger mit mehr als 750kg Gesamtgewicht
  • vorausgesetzte Fahrerlaubnis: D
  • Mindestalter: 24 Jahre beziehungsweise 20 Jahre, wenn Sie beruflich Busse fahren

Fahrerlaubnis Klasse D1:

  • Kraftfahrzeuge zur Beförderung von maximal 16 Personen außer der fahrenden Person
  • maximale Gesamtlänge: 8m
  • Anhänger mit bis zu 750kg Gesamtgewicht
  • vorausgesetzte Fahrerlaubnis: B
  • Mindestalter: 21 Jahre beziehungsweise 18 Jahre, wenn Sie beruflich Busse fahren

Fahrerlaubnis Klasse D1E:

  • Kraftfahrzeuge zur Beförderung von maximal 16 Personen außer der fahrenden Person
  • maximale Gesamtlänge: 8m
  • Anhänger mit mehr als 750kg Gesamtgewicht
  • vorausgesetzte Fahrerlaubnis: D1
  • Mindestalter: 21 Jahre beziehungsweise 18 Jahre, wenn Sie beruflich Busse fahren

Voraussetzungen

  • Ihr Hauptwohnsitz ist in Deutschland.
  • Sie haben eine Fahrerlaubnis mit der jeweils vorausgesetzten Klasse.
  • Sie haben das Mindestalter für die jeweilige Klasse erreicht.
  • Sie sind körperlich und geistig geeignet, einen Bus zu führen.
  • Sie haben die - je nach beantragter Klasse im Umfang unterschiedliche - theoretische und praktische Ausbildung und Prüfung zum Führen eines Busses erfolgreich absolviert.

Erforderliche Unterlagen

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
  • aktuelles biometrisches Foto (Größe 45x35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme)
  • Sehtestbescheinigung (nicht älter als 2 Jahre)
  • Nachweis der körperlichen und geistigen Eignung (nicht älter als 1 Jahr)
  • aktueller Führerschein
  • Angaben zur Fahrschule
  • Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe
  • polizeiliches Führungszeugnis (nicht älter als 3 Monate)
  • leistungspsychologisches Gutachten (nicht älter als 1 Jahr)

Gebühren

Die Gebühr richtet sich der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.



Rechtsgrundlage(n)

Formulare

Online-Dienste vorhanden: nein

Hinweise (Besonderheiten)

Wenn Sie Ihre Fahrerlaubnis gewerblich nutzen möchten, müssen Sie die Vorschriften über die Berufskraftfahrerqualifikation (BKrFQG) beachten.

Speed Capture Kiosk - Fotoautomat

Fotoaufnahme direkt im BürgerBüro

In allen BürgerBüros sowie der Führerscheinstelle der Landeshauptstadt Magdeburg steht ein modernes Gerät zur Aufnahme digitaler Fotos sowie Fingerabdrücke und Unterschrift für hoheitliche Dokumente wie Personalausweis, Reisepass oder Führerschein bereit. Der sogenannte Speed Capture Kiosk ist ein Selbstbedienungsautomat, an dem Sie direkt vor der Beantragung ein Foto anfertigen lassen können. Dieses Foto wird anschließend sofort für die Beantragung des Personalausweises  oder anderer Personaldokumente verwendet. Zudem können die Fotos in die Programme der Ausländerbehörde sowie der Führerscheinstelle übernommen werden – mit Ausnahme des Internationalen Führerscheins.

Und so funktioniert’s:

Am Speed Capture Kiosk können Sie selbstständig Ihr Foto, Ihre Fingerabdrücke und gegebenenfalls auch Ihre Unterschrift erfassen. Damit sparen Sie sich den Aufwand, ein Passfoto extra zu besorgen, und beschleunigen gleichzeitig die Bearbeitung Ihres Anliegens. Während der Aufnahme von Foto und Fingerabdrücken erfolgt sofort eine Qualitätsprüfung. Sobald Sie Ihren Antrag stellen, ruft der Sachbearbeiter die Daten aus dem Fachverfahren auf, prüft deren Authentizität und übernimmt sie direkt und sicher von einem geschützten Server. Ihre biometrischen Daten werden für 48 Stunden gespeichert.

Das Foto am Fotoautomaten kostet 7,00 Euro. Diese Gebühr wird zusammen mit der Gebühr für Ihr Personaldokument erhoben und am Kassenautomaten bezahlt. Sie können den Betrag entweder bar oder mit EC-Karte begleichen.

Der Speed Capture Kiosk ist besonders benutzerfreundlich und verbessert den barrierefreien Zugang für Rollstuhlfahrer. Drücken Sie einfach den „Rollstuhl-Button“ auf dem Touchscreen, und das Gerät fährt automatisch auf Ihre Höhe herunter. Der Kiosk ist für Personen ab einer Körpergröße von 1,20 m geeignet.

Selbstverständlich erfüllt der Automat alle datenschutzrechtlichen Anforderungen. Alle Geräte, die biometrische Daten für die Dokumentenerstellung erfassen, müssen den Technischen Richtlinien des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) entsprechen. Dies wurde dem Hersteller durch ein entsprechendes Zertifikat des BSI bestätigt.

Sollten Sie Fragen oder Probleme mit der Technik haben, stehen Ihnen unsere Mitarbeitenden gerne zur Verfügung.

Ihr BürgerService

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

Straßenverkehrsabteilung - Fahrerlaubnisbehörde

Tessenowstraße 15
39114 Magdeburg

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