Erklärung zur Übernachtungssteuer einreichen
Beherbergungssteuer
Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat in seiner Sitzung am 11.12.2023 einen Grundsatzbeschluss zur Erhebung einer Beherbergungssteuer gefasst.
Der Steuersatz soll bei 5 % des Übernachtungsentgeltes liegen. Jugendliche unter 18. Lebensjahren und Teilnehmende von Klassenfahrten oder Schulausflügen sollen einschließlich Begleitpersonen von der Steuer befreit werden.
Die Verwaltung erarbeitet derzeit eine Beschlussvorlage für die Beherbergungssteuersatzung.
Rechtsgrundlage(n)
kommunale Satzung