Inhalt
Bundestagswahl Wählerverzeichnis eintragen von Rückkehrern
Allgemeine Informationen
Erforderliche Unterlagen
Gebühren
Fristen
Rechtsgrundlage
Verfahrensablauf
- Sie melden sich nach dem 42., aber vor dem 20. Tag bei Ihrer Zuzugsgemeinde an.
- Sie versichern an Eides statt, dass Sie wahlberechtigt sind und erklären, dass nicht woanders ein Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis gestellt wurde.
- Die Behörde entscheidet über Ihren Antrag und versendet eine Wahlbenachrichtigung oder einen ablehnenden Bescheid.
Voraussetzungen
- sich in Deutschland nach dem 42. Tag, aber vor dem 20. Tag vor der Wahl anmelden,
- als Deutsche oder Deutscher außerhalb der Bundesrepublik gelebt haben und nach Deutschland zurückkehren, wenn Sie nach ihrem 14. Geburtstag mindestens 3 Monate in Deutschland eine Wohnung oder
- Ihren gewöhnlichen Aufenthalt hatten und dieser nicht länger als 25 Jahre zurückliegt oder als Deutsche oder Deutscher aus sonstigen Staaten nach Deutschland zurückkehren,
- wenn sie aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik erworben haben und von ihnen betroffen waren.