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Jägerprüfung - Zulassung zur Prüfung zur Erlangung des Jagdscheins beantragen

Wenn Sie einen Jagdschein beantragen möchten, müssen Sie vorher eine Jägerprüfung oder eine Jägerprüfung für Falkner bestanden haben. Hierfür können Sie sich unter bestimmten Voraussetzungen anmelden.


Allgemeine Informationen

Wenn Sie in Deutschland die Jagd ausüben möchten, benötigen Sie einen auf Ihren Namen lautenden Jagdschein. Damit Sie diesen erstmalig beantragen können, müssen Sie vorher eine Jägerprüfung oder eine Jägerprüfung für Falkner bestanden haben. Um diese absolvieren zu können, müssen Sie eine Zulassung beantragen. Die Jägerprüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlich-praktischen Teil sowie einer Schießprüfung. Bei der Jägerprüfung für Falkner entfällt die Schießprüfung.

Voraussetzungen

Grundsätzlich ist zur Jägerprüfung oder zur Jägerprüfung für Falkner zuzulassen, wer

  1. spätestens sechs Monate vor der Prüfung 15 Jahre alt geworden ist,
  2. die Prüfungsgebühr bezahlt hat und gegen Haftpflicht versichert ist.

Erforderliche Unterlagen

  • Ausweis
  • Nachweis über die Einzahlung der Prüfungsgebühren an die Kasse der Jagdbehörde
  • Nachweis einer Haftpflichtversicherung für den Waffengebrauch

Gebühren

Die Gebühr für die Jägerprüfung beträgt 250,00 Euro.

Die Gebühr für die Jägerprüfung für Falkner beträgt 150,00 Euro.

Anträge/Formulare

Die Anmeldung/den Antrag auf Zulassung zur Jägerprüfung oder Jägerprüfung für Falkner können Sie persönlich im Amt vornehmen/stellen.

Sie können für die Anmeldung/die Antragstellung auch das Formular



nutzen. Zum Ausfüllen des Formulars benötigen Sie Adobe AcrobatReader.

Nach dem Ausfüllen können Sie das Formular ausdrucken und unterschreiben.

Die Anmeldung/der Antrag ist zusammen mit den genannten Nachweisen bei der Jagdbehörde einzureichen.

Verfahrenablauf

Wer eine Jägerprüfung oder eine Jägerprüfung für Falkner ablegen möchte, muss sich bei der Jagdbehörde zur Prüfung anmelden und die Zulassung zur Prüfung beantragen. Der Anmeldung zur Prüfung sind beizufügen:

  1. ein Nachweis über die Einzahlung der Prüfungsgebühren an die Kasse der Jagdbehörde und
  2. der Nachweis einer Haftpflichtversicherung für den Waffengebrauch (mindestens für die Dauer der Prüfung).

Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft. Wenn alle Bedingungen erfüllt sind, werden Sie zur Jägerprüfung zugelassen. Es werden nur vollständige Antragsunterlagen berücksichtigt.

Mit der Zulassung erhalten die Bewerberinnen und Bewerber die Ladung zur Prüfung.

Bei Nichtzulassung oder Rücktritt von der Prüfung spätestens zwei Wochen vor Beginn der Prüfung wird die Prüfungsgebühr zurückgezahlt.

Weitere Informationen zur Anmeldung und Antragstellung erfahren Sie unter dem Reiter „Anträge/Formulare“.

Rechtsgrundlagen

Anmeldung, Zulassung und Ladung zur Jägerprüfung oder Jägerprüfung für Falkner sind in den §§ 5 und 12 der Verordnung zur Durchführung des Landesjagdgesetzes für Sachsen-Anhalt (LJagdG-DVO) geregelt.

Die Prüfungsgebühren richten sich nach § 1 der Allgemeinen Gebührenordnung des Landes Sachsen-Anhalt (AllGO LSA) in Verbindung mit der laufenden Nummer 87 Tarifstellen 4.1 und 4.2 des Kostentarifs zur AllGO LSA.

Siehe auch

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

Jagdwesen

Fachbereich Sicherheit und Ordnung

Bei der Hauptwache 4
Neues Rathaus, Raum 3.36
D-39104 Magdeburg