- beglaubigte Abschrift aus dem Heiratsbuch/Eheregister- 10,00 Euro
- beglaubigte Abschrift aus dem Lebenspartnerschaftsbuch/Lebenspartnerschaftsregister- 10,00 Euro
- beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch/Geburtenregister- 10,00 Euro
- beglaubigte Abschrift aus dem Sterbebuch/Sterberegister- 10,00 Euro
- beglaubigte Abschrift aus den früheren Standesregistern - 10,00 Euro
- Erteilung einer sonstigen Personenstandsurkunde - 10,00 Euro
- für ein zweites und jedes weitere Exemplar einer Personenstandsurkunde – soweit es gleichzeitig beantragt und in einem Arbeitsgang hergestellt wird – jeweils 5,00 Euro
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