Veräußerung von Fundsachen und sonstigen Sachen
Abgabe der Angebote und Angebotsfrist
Die Veräußerung einer angebotenen Fundsache oder einer sonstigen Sache erfolgt an diejenige oder denjenigen, die oder der bis zum Ablauf der Gebotsfrist das höchste Gebot für diese abgibt. Sofern mehrere gleichlautende Höchstgebote vorliegen, erhält das Gebot den Zuschlag, welches als erstes abgegeben wurde.
Gebote können ab sofort abgegeben werden. Das Mindestgebot beträgt 5 Euro, sofern nicht zu einzelnen Fundsachen oder sonstigen Sachen ein anderes Mindestgebot festgesetzt wurde.
Die Frist zur Abgabe der Gebote endet am 22. November 2024.
Die Gebote sind schriftlich abzugeben (Achtung: Eine einfache E-Mail erfüllt die Schriftform nicht!). Die Gebote sind in einem verschlossenen Umschlag abzugeben. Offen abgegebene Gebote werden nicht gewertet. Das Gebot ist wie folgt zu adressieren:
Landeshauptstadt Magdeburg
- Die Oberbürgermeisterin -
Fundbüro
Angebot zum Verkauf
Bei der Hauptwache 4
39104 Magdeburg
Das Gebot ist zu der jeweiligen laufenden Nummer (Lfd. Nr.), der Nummer der Fundsache oder dem Aktenzeichen abzugeben.
Nur die oder der Meistbietende wird unverzüglich nach dem Ende der Angebotsfrist über den Zuschlag informiert. Die Bieterin oder der Bieter mit dem höchsten Gebot ist an ihr oder sein Gebot gebunden, zur Entrichtung des Gebotsbetrages und zur Abnahme der Fundsache oder sonstigen Sache verpflichtet. Dies gilt auch, wenn für mehrere Fundsachen oder sonstige Sachen jeweils das höchste Gebot abgegeben wird.
Sonstige Bedingungen für den Verkauf
Die Fundsachen oder sonstigen Sachen werden im augenscheinlichen Zustand und unter Ausschluss jeder Gewährleistung veräußert. Hinsichtlich des Zustandes, der Funktionsfähigkeit und sonstiger Eigenschaften kann keine verbindliche Aussage getroffen werden.
Über den Erwerb einer Fundsache oder sonstigen Sache wird eine Bestätigung ausgestellt.
Erworbene Fundsachen oder sonstige Sachen sind innerhalb eines Monats nach der Information über den Zuschlag im Neuen Rathaus, Bei der Hauptwache 4, 39104 Magdeburg, abzuholen. Ein Versand ist nicht vorgesehen.
Zur Abholung werden Termine vereinbart.
Soweit empfangsberechtigte Personen ihre Rechte an den angebotenen Sachen bis zum Ablauf der Gebotsfrist anmelden, werden diese Sachen nicht veräußert.
Besichtigung der zum Verkauf gelangenden Fundsachen oder sonstigen Sachen
Ansprechpartner
Aufforderung zur Anmeldung von Rechten
Landeshauptstadt Magdeburg
- Die Oberbürgermeisterin -
Fundbüro
Neues Rathaus/Bei der Hauptwache 4
39104 Magdeburg
anzumelden.