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Wer am Wahltag gehindert ist, sein Wahllokal aufzusuchen, hat die Möglichkeit, per Briefwahl sein Wahlrecht auszuüben. Die Beantragung von Briefwahlunterlagen ist nur über die Briefwahlstelle möglich. Das kann schriftlich – z. B. unter Verwendung der auf der Wahlbenachrichtigung aufgedruckten Anträge, auch per Telefax, erfolgen. Des Weiteren können Wahlscheine und Briefwahlunterlagen bequem auch über ein Online-Formular beantragt werden. Dabei müssen Name, Vorname, Geburtsdatum und Wohnanschrift der Wahlberechtigten sowie die ggf. abweichende Anschrift, an die die Unterlagen versandt werden sollen, angegeben werden. Per Scan des QR-Codes auf Ihrer Wahlbenachrichtigung lässt sich die Beantragung auf digitalem Weg besonders komfortabel ansteuern. Die telefonische Antragstellung ist nicht zulässig.

Zu den Öffnungszeiten der Briefwahlstelle besteht auch die Möglichkeit, bereits vor dem Wahltag persönlich vor Ort per Brief zu wählen. Briefwahlunterlagen müssen am Wahltag bis spätestens 18:00 Uhr beim Wahlamt eingegangen sein, das heißt, sie sollten rechtzeitig abgesandt werden. Sie können Ihren Wahlbrief bis zum Wahltag um 18 Uhr auch in die beiden Briefkästen der Landeshauptstadt Magdeburg in der Julius-Bremer-Str. 8 werfen. Diese sind rund um die Uhr zugänglich und werden an einem Wahl-Wochenende zusätzlich am Samstag und Sonntag geleert (letzte Leerung: Wahltag, 18 Uhr).



Die Briefwahlstelle befindet sich im Katzensprung 2, 1. Etage.