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Ausschreibung zur Verpachtung einer Gaststätte im historischen Ratskeller des Alten Rathauses in Magdeburg, Alter Markt 6

Verfahren
Die Landeshauptstadt Magdeburg, vertreten durch ihren Eigenbetrieb Kommunales Gebäudemanagement, führt ein formloses öffentliches Interessenbekundungs­verfahren für die Verpachtung einer Gaststätte im Alten Rathaus durch. Die Landeshauptstadt Magdeburg behält sich vor, das Verfahren jederzeit einzustellen, ohne dass hierdurch Ansprüche potentieller Interessenten geltend gemacht werden können. Aufwendungen im Zusammenhang mit der Teilnahme am Interessenbekundungsverfahren werden nicht erstattet. Die Landeshauptstadt Magdeburg ist nicht verpflichtet, dem Interessenten bzw. Anbieter des höchsten Gebotes oder irgendeinem Anbieter den Zuschlag zu erteilen oder mit diesem einen Vertrag abzuschließen.

Pachtgegenstand
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Verpachtung einer Gaststätte im historischen Alten Rathaus in Magdeburg. Der Ratskeller befindet sich im aus dem 13. Jahrhundert stammenden Kellergewölbe des Alten Rathauses direkt am Alten Markt, umgeben von zahlreichen Einzelhandels- und Verwaltungsgebäuden. Die zentrale verkehrsgünstige Lage wird ergänzt durch Stellplätze für Reisebusse im Umfeld. Öffentliche Parkplätze stehen im Umfeld in begrenzter Anzahl kostenpflichtig zur Verfügung.          
Neben dem Gastraum im historischen Ambiente ist ein separat nutzbarer Veranstaltungs­raum vorhanden. Die Gaststättenräume einschl. Nebenräumen und Haustechnik umfassen insgesamt 1.179,22 m², davon 387,13 m² Gastraum Ratskeller und 67,98 m² Veranstaltungs­raum Bischofssaal. Das Kellergeschoss ist auch über einen behindertengerechten Aufzug barrierefrei zu erreichen. Der Zugang zum Restaurant ist unabhängig vom Zugang zum Verwaltungsgebäude und kann so auch außerhalb der Öffnungszeiten des Rathauses genutzt werden.          
Das Restaurant ist nicht mehr brauereigebunden.

Der Pachtgegenstand geht auf den Pächter über, wie er zum Übergabezeitpunkt steht und liegt. Alle notwendigen Medienanschlüsse liegen an. Der zukünftige Pächter soll direkt Kunde bei den Ver- und Entsorgungsunternehmen werden. Der Pächter trägt die Wartungs-, Instandsetzungs- und Instandhaltungskosten sowie alle weiteren nach Betriebs­kostenverordnung umlegbaren Betriebs- und Nebenkosten.
Für die gastronomische Versorgung wird ein Niveau gehobener gutbürgerlicher Küche angestrebt, das den Bedürfnissen weiter Bevölkerungskreise der Stadt und ihrer Besucher entspricht und der historischen Bebauung des Alten Marktes Rechnung trägt. Ausgeschlossen sind der ausschließliche Betrieb als Bar oder Diskothek, die Durchführung von Kochkursen und das Zubereiten der Speisen durch offenes Feuer.

Dem Pächter wird die Möglichkeit gegeben, ggf. einen Teil des Restaurants zeitweise der Stadtverwaltung als Betriebskantine zur Verfügung zu stellen und bei Veranstaltungen im Alten Rathaus Catering-Leistungen anzubieten.

Der Betrieb einer Außengastronomie ist noch nicht Bestandteil dieser Abfrage, kann aber ggf. später evtl. verhandelt werden.

Pachtzeitraum
Der Pachtbeginn ist voraussichtlich der 01.09.2022 evtl. auch zu einem früheren Zeitpunkt.
Der Pachtvertrag soll auf unbestimmte Zeit abgeschlossen werden, jedoch mit einer Mindestlaufzeit von 5 Jahren mit dem Optionsrecht des Pächters auf zweimalige Verlängerung um jeweils weitere 5 Jahre.

Pachtzins/Betriebskosten
Die Verpachtung erfolgt provisionsfrei.        
Die Pachtzahlungen erfolgen monatlich. Ein Angebot über die Höhe des Pachtzinses ist der Interessenbekundung beizufügen. Alle entstehenden Betriebskosten einschließlich der öffentlichen Gebühren sind durch den Pächter zu tragen. 

Anforderungen an den Pächter    
Die Gaststätte soll durch qualifizierte und hoch engagierte Pächter auf deren eigenes Risiko geführt werden. Eine Untervermietung/-verpachtung oder Splittung der Nutzungen ist nicht erlaubt. Angestrebt wird eine an die räumlichen Gegebenheiten angepasste attraktive Einrichtung. Vereinbart wird ein Öffnungskorridor von montags bis sonntags von 10:00 bis 22:00 Uhr. Saisonbedingte Abweichungen können vereinbart werden. Höchst vorsorglich weist die Landeshauptstadt Magdeburg daraufhin, dass lärmintensive Abendveranstaltungen nach 22:00 Uhr nur in seltenen Ausnahmefällen genehmigungsfähig sein werden. Gesucht wird ein Pächter, der über die entsprechende Qualifikation und Erfahrung verfügt.

Beurteilungskriterien
Gastronomisches Nutzungs- und Betreiberkonzept, Vorstellungen hinsichtlich eigener Gestaltung und Ausstattung, zeitliche Vorstellungen zur Umsetzung des Vorhabens, Angebot über die Höhe des Pachtzinses, Referenzen.

Mit den Bewerbungsunterlagen sind folgende weitere Unterlagen einzureichen: 
Bonitätsnachweis, Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, Führungszeugnis, Lebenslauf mit Passbild.

Die entsprechenden Angebote sind innerhalb von 4 Wochen nach Erscheinen dieser Anzeige einzureichen an:

Landeshauptstadt Magdeburg, Eigenbetrieb Kommunales Gebäudemanagement,         
Gerhart-Hauptmann-Str. 24 – 26, 39108 Magdeburg

Kennung: I/2 – Ratskeller         
Telefonische Rückfragen und Vereinbarung von Besichtigungsterminen sind möglich. Als Ansprechpartner steht Herr Harrie, Tel. 0391/540-5512, zur Verfügung.