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Elektromobilitätskonzept der Landeshauptstadt Magdeburg

Stand: 2023

Der Stadtrat hat mit Beschluss-Nr. 5725-067(VII)23 am 26.06.2023 das Elektromobilitätskonzept der Landeshauptstadt Magdeburg beschlossen und somit die Verwaltung ermächtigt, den Aufbau und Betrieb der Ladeinfrastruktur im Sinne des im Elektromobilitätskonzept enthaltenen Szenarios 1 zu organisieren.

Im Zuge der Europäischen Mobilitätswoche 2022 wurde durch das  Stadtplanungsamt erste Ideen zu den Themen Elektro- und Neue Mobilität präsentiert.

Hintergrund

Vor dem Hintergrund der immer drängenderen Herausforderungen des Klimaschutzes verfolgt die Verwaltung mit dem Elektromobilitätskonzept das Ziel, den Anteil der mit fossilen Energieträgern betriebenen Fahrzeuge zu reduzieren und der daraus entstehenden, immer stärker werdenden politischen Forderung nach einer Verkehrswende im Motorisierten Verkehr in der Landeshauptstadt Magdeburg zu entsprechen. Unter dem Grundsatz

  • Verkehrsleistung zu reduzieren
  • auf umweltfreundlichere Verkehrsmittel zu verlagern
  • durch E-Mobilität den Verkehr zu verbessern

soll das Elektromobilitätskonzept die verstärkte Einführung der E-Mobilität sowohl im Motorisierten Verkehr als auch im Umweltverbund beleuchten. Der elektrifizierte Motorisierte Individualverkehr (MIV) soll als Ergänzung zum Umweltverbund betrachtet und in diesem Sinne Multi- und Intermodalität gefördert werden. Dadurch soll das innerstädtische Verkehrsaufkommen stadtverträglicher und umweltverträglicher sowie effizienter abgewickelt werden.

Das Vorhaben resultiert aus den folgenden Beschlüssen:

  • Beschluss-Nr. 793-30(V)11 zu A0142/10 E-Mobilität in Magdeburg (siehe auch S0273/10, I0192/12, I0148/13, I0280/15)
  • Beschluss-Nr. 1770-05(VI)18 zur Beschlussvorlage DS0367/17 „Masterplan 100%Klimaschutz“: Maßnahme C5.1: Elektromobilität und Brennstoffzellenantrieb
  • Beschluss-Nr. 1399-046(VII)22 zur Beschlussvorlage DS0259/21 »Verkehrsentwicklungsplan (VEP) 2030plus: Maßnahme 85 – Ausbau öffentliches Parken und Laden für E-Fahrzeuge an zentralen Standorten (z.B. an Bahnhöfen, Behörden, Sehenswürdigkeiten Universität
  • Beschluss-Nr. 1191-040(VII)21 zu A0044/21 Weg frei zum emissionsfreien Taxiverkehr (siehe auch S0118/21)

Darüber hinaus haben sich folgende Anträge und die dazugehörigen Stellungnahmen & Informationsvorlagen bereits mit dem Thema befasst

  • A0074/14 Entwicklungsplan E-Mobilität; S0125/14
  • A0161/17 E-Mobilität fördern; S0135/18

Weiterer Handlungsdruck entsteht durch die Klimaschutzziele der Bundesregierung (z. B. Klimaschutzgesetz 2021), den Trend der Fahrzeugindustrie, immer mehr E-Fahrzeuge und immer weniger Verbrennerfahrzeuge zu produzieren sowie durch den Beschluss des EU-Parlaments im Juni 2022 zum Verbot des Verkaufs von Neufahrzeugen mit Verbrennungsmotor ab 2035.

In einer im Rahmen der Erstellung des Konzepts durchgeführten Online-Befragung sprachen sich 60 % der Teilnehmer*innen dafür aus, dass die Landeshauptstadt Magdeburg sehr viel mehr (33%) bzw. etwas mehr (27%) an Ressourcen für den Aufbau der Elektromobilität verwendet.

Die Empfehlung für das Szenario 1 in Beschlusspunkt 2 resultiert aus Kostengesichtspunkten. Angesichts der absehbar schwieriger werdenden Haushaltslage der Landeshauptstadt Magdeburg wurde das Szenario mit den geringsten Kosten ausgewählt. Eine weitere Kostensenkung ist denkbar für den Fall, dass entsprechende Förderprogramme in Anspruch genommen werden können oder ein stärkeres Engagement der Privatwirtschaft beim Aufbau öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur einsetzt.

Im Rahmen der Bearbeitung zeigte sich, dass viele der vorgeschlagenen Maßnahmen einen so erheblichen Abstimmungsaufwand zwischen den einzelnen Dienststellen der Verwaltung erfordert, dass dieser nicht im Rahmen der vorgegebenen Bearbeitungszeit von einem externen Gutachter bewältigt werden kann. Insofern dienen im Konzept enthaltenen Maßnahmenpakete der Orientierung, welche durch die Verwaltung selbst bzw. weitere Gutachten zu konkretisieren sind.

Darüber hinaus zeigt sich, dass der Arbeitsaufwand für das Thema Elektromobilität, insbesondere für die Betreuung potenzieller Ladeinfrastrukturbetreiber beim Aufbau von Ladeinfrastruktur stetig zunimmt. Im Sinne einer rechtzeitigen Umsetzung der einzelnen Maßnahmen und eines attraktiven Investorenklimas ist die Aufstockung der Personalkapazitäten um mindestens eine Ingenieursstelle erforderlich.

Die Verwaltung arbeitet daran, für die vom Gutachter empfohlenen weiteren erforderlichen Schritte die Finanzierung zu sichern:

  • Erstellung eines Vergabe- bzw. Betreiberkonzepts für öffentliche Ladeinfrastruktur (Maßnahmenpaket 3.4, in 2024, geschätzte Kosten 50.000 €)
  • Kampagnen und Information E-Mobilität (Maßnahmenpaket 5.1, ab 2024, geschätzte Kosten 50.000 € / Jahr)
  • Fortschreibung Standortkonzept für öffentliche Ladeinfrastruktur (Maßnahmenpaket 3.3, ab 2025, geschätzte Kosten 50.000 €)

Nach Abschluss der konzeptionellen Phase des Elektromobilitätskonzepts wurde bekannt, dass die Firma Intel den Bau mehrerer Fabriken mit einer vier- oder gar fünfstelligen Zahl an Arbeitsplätzen im zukünftigen Industriegebiet Eulenberg plant. Diese Maßnahme wird erhebliche Auswirkungen auf den Verkehr in Magdeburg haben, konnte im Rahmen dieses Konzeptes jedoch nicht mehr berücksichtigt werden. Die Erschließung des Gewerbegebiets mit öffentlichem Personennahverkehr stellt aufgrund der hohen, teilweise gebündelt zum Schichtwechsel anfallenden Fahrgastaufkommen eine große Herausforderung dar. Es ist zu erwarten, dass nur ein Mix aus verschiedenen ÖPNVVerkehrsmitteln die zu erwartende Fahrgastanzahl mit unterschiedlichen Quellen bewältigen kann.

Im Rahmen einer Verkehrsuntersuchung im Auftrag der Nahverkehrsservice Sachsen-Anhalt GmbH werden verschiedene Möglichkeiten der ÖPNV-Anbindung unter Einbeziehung von elektrischen und schienengebundenen Verkehrsmitteln und unter Berücksichtigung der Rahmenbedingungen untersucht. Darüber hinaus ist im Industriegebiet Eulenberg auch die Errichtung von öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur für den Individual- und Wirtschaftsverkehr erforderlich, welche im vorliegenden Standortkonzept für Ladeinfrastruktur noch nicht enthalten ist.

Die Erstellung des vorliegenden Elektromobilitätskonzepts wird mit einer Förderquote von 80 % durch den Projektträger Jülich im Auftrag des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr gefördert.

Download

  • Drucksache DS0114/23

    Elektromobilitätskonzept der Landeshauptstadt Magdeburg

  • Drucksache DS0114/23 Anlage 1

    Elektromobilitätskonzept der Landeshauptstadt Magdeburg Anlage 1 Ergebnisbericht

  • Drucksache DS0114/23 Anlage 1 Anhang 1

    Elektromobilitätskonzept der Landeshauptstadt Magdeburg Anlage 1 Anhang 1 A0 Realbedarf Standortvorschlaege 2025

  • Drucksache DS0114/23 Anlage 1 Anhang 2

    Elektromobilitätskonzept der Landeshauptstadt Magdeburg Anlage 1 Anhang 2 A0 Realbedarf Standortvorschläge 2030

  • Drucksache DS0114/23 Anlage 1 Anhang 3

    Elektromobilitätskonzept der Landeshauptstadt Magdeburg Anlage 1 Anhang 3 A0 Realbedarf Standortvorschläge 2035

  • Drucksache DS0114/23 Anlage 1 Anhang 4

    Elektromobilitätskonzept der Landeshauptstadt Magdeburg Anlage 1 Anhang 4 Liste Ladesäulenstandorte

  • Drucksache DS0114/23 Anlage 2

    Elektromobilitätskonzept der Landeshauptstadt Magdeburg Anlage 2 Ergebnis der Klimarelevanzprüfung

  • Drucksache DS0114/23 Anlage 3

    Elektromobilitätskonzept der Landeshauptstadt Magdeburg Anlage 3 Klimarelevanzprüfung

  • Drucksache DS0114/23 Anlage 4

    Elektromobilitätskonzept der Landeshauptstadt Magdeburg Anlage 4 Behindertenfreundlichkeitsprüfung

  • Gestaltungsrichtlinie für Ladeinfrasturktur E-Autos und E-Bikes

    Broschüre Gestaltungsrichtlinie für Ladeinfrasturktur E-Autos und E-Bikes

Adresse/Informationen

Nähere Informationen erteilt Ihnen:

Herr Schneider

Fachdienst Verkehrsplanung
stellv. Fachdienstleitung 64.4, Teamleiter 64.41 Verkehrsentwicklungsplanung / Nachhaltige Mobilität, Aufgabenträgerschaft ÖPNV, Ruhender Verkehr, Elektromobilität

An der Steinkuhle 6
39128 Magdeburg

Verkehrsplanung

Der Fachdienst Verkehrsplanung befasst sich mit der städtischen Gesamtverkehrsplanung, mit Planungen des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV), Abstimmung mit der Regionalverkehrsplanung, Verkehrserhebungen und Verkehrsprognosen, Radverkehrsplanung und der Ausarbeitung von Vorplanungen für Verkehrsanlagen.