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Bus-Kampagne zum Überholabstand zwischen Rad und Fahrzeug
Kampagne zum Mindestabstand beim Überholen
Eine aktuelle Kampagne auf Bussen weist auf den Mindestabstand beim Überholen von Radfahrenden durch Kraftfahrzeuge hin. Dieser beträgt gemäß Straßenverkehrsordnung mindestens 1,5 Meter. mehr ...
- Sachbearbeitung: Herr Strüber, Tel.: +49 391 540 5356