Bundestagswahl: Wahlbenachrichtigungen versandt, Briefwahl beginnt
Wahlberechtigte und Wahlkreis
Im gesamten Wahlkreis 69 sind ca. 225.000 Wahlberechtigte gemeldet. Der Wahlkreis umfasst neben der Landeshauptstadt Magdeburg auch die Kommunen Schönebeck (Elbe), Calbe (Saale), Barby und Bördeland. In der Landeshauptstadt Magdeburg können knapp 180.000 Bürgerinnen und Bürger ihre Stimmen zur Bundestagswahl abgeben.
Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Grundgesetzes, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben. Sie müssen seit mindestens 3 Monaten eine Wohnung bzw. ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik haben und dürfen nicht ausdrücklich vom Wahlrecht ausgeschlossen sein.
Wahlbenachrichtigungen sind verschickt
Am 22. Januar hat die Zustellung der Wahlbenachrichtigungen im Stadtgebiet Magdeburg begonnen. Die Wahlbenachrichtigung informiert die Wahlberechtigten darüber, dass sie für die Bundestagswahl in das Wählerverzeichnis aufgenommen wurden.
„Wer nicht im Wählerverzeichnis eingetragen ist, kann am 23. Februar nicht wählen“, macht Kreiswahlleiter Dr. Tim Hoppe auf einen wichtigen Aspekt aufmerksam. „Wer bis zum 2. Februar keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt wahlberechtigt zu sein, wird dringend gebeten, sich umgehend mit der Briefwahlstelle der Landeshauptstadt Magdeburg bzw. mit der zuständigen Gemeinde in Verbindung zu setzen.“
Beantragung von Briefwahlunterlagen
Wer am Wahltag sein Wahllokal nicht aufsuchen kann oder möchte, hat die Möglichkeit, sein Wahlrecht durch Briefwahl auszuüben. Für die Bearbeitung der Briefwahlanträge ist die jeweilige Stadtverwaltung bzw. Gemeindeverwaltung zuständig. Dazu enthalten die Wahlbenachrichtigungen entsprechende Anträge.
Wer von der Möglichkeit der Briefwahl Gebrauch machen möchte, muss den entsprechenden Antrag ausfüllen, unterschreiben und an das Wahlamt der Landeshauptstadt, 39090 Magdeburg, senden. Aufgrund der Postlaufzeiten und verkürzten Fristen im Zuge der vorgezogenen Wahl wird empfohlen, den Antrag über das Online-Formular zu stellen. Bei jeder Form der Beantragung müssen folgende Angaben gemacht werden:
- Name, Vorname(n)
- Geburtsdatum
- Wohnanschrift
- gegebenenfalls Versandanschrift
Die Briefwahlunterlagen werden dann auf dem Postweg zugestellt. Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich.
In Magdeburg wurden bis zum 29. Januar bereits 27.960 Briefwahlanträge erfasst. Die Ausstellung und der Versand der Briefwahlunterlagen an die Antragstellenden können jedoch erst im Verlauf der Woche ab dem 3. Februar erfolgen, da gegenwärtig noch keine Stimmzettel vorliegen. Dies liegt an den Fristen für die Aufstellung der Kandidierenden im Rahmen der vorgezogenen Neuwahl.
Die Beantragung von Briefwahlunterlagen ist bis zum 21. Februar 2025, 15:00 Uhr (Achtung neue Frist!) möglich. Nur bei plötzlicher Erkrankung, die den Gang ins Wahllokal nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltag, 15:00 Uhr gestellt werden. Dies ist für Wahlberechtigte der Landeshauptstadt Magdeburg nur in der Briefwahlstelle im Katzensprung möglich. Für die übrigen Wahlberechtigten des Wahlkreises 69 sind die jeweiligen Gemeindeverwaltungen ansprechbar.
Wer durch Briefwahl wählen will, erhält außer dem Wahlschein folgende Unterlagen: einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen weißen Stimmzettelumschlag, ein Merkblatt für die Briefwahl sowie einen roten Wahlbriefumschlag zur unentgeltlichen Rücksendung des Wahlbriefes.
Bei der Briefwahl muss der Wahlbrief so rechtzeitig abgeschickt werden, dass er spätestens am Wahltag bis 18:00 Uhr im Wahlamt eingeht. Bei Postversand empfiehlt sich die Aufgabe bis zum Donnerstag vor der Wahl (20. Februar 2025).
Die Wahlbriefe werden im Bereich der Deutschen Post AG kostenfrei befördert. Wer seinen Wahlbrief aus dem Ausland abschickt, muss ihn ausreichend frankieren.
Spätere Öffnung der Briefwahlstelle
Da noch die Bereitstellung der Stimmzettel abgewartet werden muss, öffnet die Briefwahlstelle des Wahlamtes Magdeburg im Katzensprung 2 erst am 6. Februar ihre Türen. Dort können die Briefwahlunterlagen persönlich beantragt werden. Briefwahlunterlagen werden bei Vorliegen einer Vollmacht auch an Dritte ausgehändigt, jedoch darf eine bevollmächtigte Person maximal 4 Wahlberechtigte vertreten. Ein Wählen in Vertretung ist dagegen nicht zulässig, denn das Wahlrecht kann nur persönlich ausgeübt werden.
Die Briefwahlstelle ist vom 6. bis 21. Februar zu folgenden Zeiten geöffnet:
Montags: 9:00 bis 12:00 und 14:00 bis 16:00 Uhr
Dienstags: 9:00 bis 12:00 und 14:00 bis 16:00 Uhr
Mittwochs: 9:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstags: 9:00 bis 12:00 und 14:00 bis 16:00 Uhr
Freitags: 9:00 bis 12:00 Uhr
Freitag 21. Februar: 10:00 bis 15:00 Uhr
Wahllokale und Wahlkreise
Die Wahllokale im Wahlkreis sind am 23. Februar von 8:00 bis 18:00 Uhr geöffnet. In welchem der 198 Wahllokale die Wahlberechtigten ihre Stimme abgeben sollen, ist auf der persönlichen Wahlbenachrichtigung verzeichnet. Nur dort sind die Wählenden im Wählerverzeichnis eingetragen und können von ihrem Stimmrecht Gebrauch machen. Mit dem Wahlschein (aus den Briefwahlunterlagen) kann jedoch ein beliebiges Wahllokal innerhalb des Wahlkreises 69 aufgesucht werden.
Im Stadtgebiet Magdeburg sind von den 148 Wahllokalen 130 barrierefrei. Unter Magdeburg - Wahlen (Reiter „Wahllokale“) ist die Adresse jedes Magdeburger Wahllokals aufgeführt. Es besteht die Möglichkeit, sich über einen Link zum Anbieter „Google Maps“ die Route zum gewünschten Wahllokal anzeigen zu lassen. Zudem gibt es einen Hinweis, ob das Wahllokal für Personen mit Rollstuhl und für Gehbehinderte zugänglich ist.
Ehrenamtliche Mitarbeit bei der Wahl
Die Berufung der Wahlvorstände, Briefwahlvorstände und Reservekräfte ist bereits erfolgt. Aktuell besteht kein zusätzlicher Bedarf an Wahlhelferinnen und Wahlhelfern für die Bundestagswahl. Interessierte können sich jedoch gern als Reserve bzw. für künftige Wahlen, zum Beispiel die Landtagswahl im nächsten Jahr, registrieren lassen.
Anzahl der Stimmen und Stimmenverteilung
Zur Bundestagswahl hat jede wahlberechtigte Person 2 Stimmen: Mit der Erststimme (linke Seite des Stimmzettels) kann man für einen Wahlkreisbewerbenden abstimmen. Mit der Zweitstimme (rechte Seite des Stimmzettele) kann die Landesliste einer Partei gewählt werden.
Auszählung
Die Auszählung der Stimmen erfolgt nach Schließung der Wahllokale um 18:00 Uhr durch die Wahlvorstände und ist öffentlich. Die Auszählung der Briefwahlstimmen erfolgt getrennt für Magdeburg, Schönebeck (Elbe), Calbe (Saale), Barby und Bördeland. Sie ist ebenfalls öffentlich. In Magdeburg treten die Briefwahlvorstände in der Berufsbildenden Schule Otto-von-Guericke, Am Krökentor 1b - 3, und im Gebäude 40 (B-Teil) der Otto-von-Guericke-Universität in der Zschokkestraße 32 zusammen. Hierfür kommen die Briefwahlvorstände ab 15:00 Uhr zum Einsatz.