1. Was ist eine Beistandschaft?
Die Beistandschaft ist ein kostenloses Hilfeangebot des Jugendamtes bei der Feststellung der Vaterschaft und der Geltendmachung des Kindesunterhalts.
2. Wer kann einen Beistand erhalten?
Derjenige Elternteil kann eine Beistandschaft einrichten lassen, der die alleinige elterliche Sorge für das Kind hat oder bei gemeinsamer Sorge, in dessen Obhut sich das Kind befindet.
3. Wie erhalte ich einen Beistand für mein Kind?
Es genügt ein schriftlicher Antrag beim Jugendamt. Zuständig ist das Jugendamt am Wohnort des antragstellenden Elternteils. Nach Eingang des Antrages wird das Jugendamt Beistand des Kindes.
4. Wann kann die Beistandschaft beantragt werden?
Die Beistandschaft kann bereits vor der Geburt des Kindes beantragt werden, wenn die werdende Mutter nicht verheiratet ist. Nach der Geburt kann sie jederzeit bis zur Volljährigkeit des Kindes beantragt werden, sowohl für eheliche Kinder als auch für diejenigen, die außerhalb einer Ehe geboren werden.
5. Wer beendet die Beistandschaft?
Der antragstellende Elternteil kann die Beistandschaft von vornherein oder auch später auf bestimmte Aufgaben, etwa die Feststellung der Vaterschaft beschränken. Die Beistandschaft endet sofort, wenn der antragstellende Elternteil dies schriftlich verlangt. Der Inhaber der Sorge muss dann wieder allein für eine Vertretung des Kindes sorgen.
6. Wird die elterliche Sorge durch die Beistandschaft eingeschränkt?
Durch die Beistandschaft wird die elterliche Sorge nicht eingeschränkt. Innerhalb seines Aufgabenkreises vertritt der Beistand das Kind und kann im Namen des Kindes außerhalb und vor Gericht tätig werden.
7. Geht das Jugendamt selbst auf die Betroffenen zu?
Wenn ein Kind geboren wird, dessen Eltern nicht miteinander verheiratet sind, wird das Jugendamt hierüber vom Standesamt informiert. Daraufhin bietet das Jugendamt der Mutter unverzüglich Beratung und Unterstützung bei der Vaterschaftsfeststellung und der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen des Kindes an.
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