Folgende Angebote gelten ausschließlich für ausländische Personen in Gemeinschaftsunterkünften:
- Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern, anerkannten Flüchtlingen, abgelehnten Asylbewerbern mit Duldung, jüdischen Zuwanderern
- Bearbeitung der Spätaussiedler-Altfälle gem. Bundesvertriebenen- und Flüchtlingsgesetz (BVFG)
- Bearbeitung für Umverteilungsveträge von Gemeinschaftsunterkunft in private Wohnungen
- Beratung und Betreuung der Migranten innerhalb von Gemeinschaftsunterkünften
- Beratung, Betreuung und Unterstützung in allgemeinen sozialen Belangen (z.B. Möglichkeiten der Wohnungsversorgung, KITA-Besuch, Beschulung, medizinische Versorgung u.a.)
- Interkulturelle Beratung und Koordinierung für Integrationshilfen
- Kooperationen mit freien und öffentlichen Trägern im Rahmen der Flüchtlingshilfe
Folgende Angebote gelten ausschließlich für ausländische Personen in kommunal angemieteten Wohnungen:
- Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern, anerkannten Flüchtlingen, abgelehnten Asylbewerbern mit Duldung, jüdischen Zuwanderern (Kontingentflüchtlingen) und Spätaussiedlern
- Allgemeine Beratung und Betreuung zu Fragen des täglichen Lebens im Zusammenhang mit Personen eines anderern Kulturkreises
- Beratung, Betreuung und Unterstützung in allgemeinen sozialen Belangen (z.B. Möglichkeit der Wohnungsversorgung, KITA-Besuch, Beschulung, medizinischer Versorgung u.a.)
- Sozialpädagogische Einzelfallhilfe
- Interkulturelle Beratung und Koordination zur Förderung der Integration
- Mitarbeit im Magdeburger Netzwerk für Integrations und Ausländerarbeit
- Kooperation mit freien und öffentlichen Trägern im Rahmen der Flüchtlingshilfe