Dr. Friedrich Leberecht Trüstedt |
Trüstedt, Friedrich Leberecht, Prof. Dr. med. habil. geb. 1. Februar 1791 in Berlin Arzt, Geheimer Obermedizinalrat
T. war Sohn des Königlich preußischen Regimentsarztes Johann Leberecht T. und dessen Ehefrau Friederike Dorothea geb. Dressler. Er erhielt am Berliner Friedrich-Wilhelms-Institut zunächst eine militärchirurgische Ausbildung. Während der Befreiungskriege diente er als Kompagniechirurg. 1816 promovierte er. Er wurde Oberarzt an der Charité. 1820 ließ er sich als praktischer Arzt in Magdeburg nieder und wurde sogleich als Assessor für Chirurgie in das Königliche Medizinalkollegium der Provinz Sachsen berufen. Seit 1823 war er Direktor der seit 1777 bestehenden Hebammenlehranstalt in Magdeburg und des angegliederten „Königlichen Gebärhauses“ in der Kreuzgangstraße. Hier ließ er u. a. die Bettenkapazität erhöhen und veranlasste die Verlängerung der Hebammenausbildung von vier auf sechs Monate. 1825 wurde er zum Regierungs-Medizinalrat ernannt. Er stand nun an der Spitze des Medizinalwesens im Regierungsbezirk Magdeburg. Zusammen mit dem Arzt August Andreae (1794-1867) bereitete er die Realisierung einer schon länger geplanten Medizinisch-chirurgischen Lehranstalt vor. Diese wurde 1827 im Domizil des Krankenhauses Altstadt in der Marstallstraße (heute Max-Otten-Straße) untergebracht, der Unterricht begann 1828. T. leitete die Lehranstalt nebenamtlich bis 1831. Er unterrichtete Theorie der Geburtshilfe, Theorie der Inneren Medizin sowie Staatsarzneikunde. Zugleich war er Chefarzt der Inneren Klinik der Lehranstalt, die im Krankenhaus Altstadt angesiedelt war. Als er 1828 ein Haus in der Altstadt Magdeburg erwerben wollte und dazu einen Antrag auf Bürgeraufnahme stellte, nahm die Stadt dies zum Anlass, ihn aufgrund seiner Verdienste um das Medizinalwesen und besonders um die Armen- und Krankenpflege das Ehrenbürgerrecht zu verleihen. 1831 folgte T. dem Ruf als Medizinalreferent nach Berlin. Er war vortragender Rat im Ministerium für geistliche, Unterrichts- und Medizinalangelegenheiten. Bald habilitierte er sich als Privatdozent, wurde außerordentlicher Professor an der Friedrich-Wilhelms-Universität und leitete ab 1833 die Universitätspoliklinik in Berlin. Der 1835 zum Geheimen Obermedizinalrat ernannte T. verfasste im Laufe seines beruflichen Lebens zahlreiche Schriften und Aufsätze, darunter im Jahre 1846 „Historisch-kritische Beiträge zu einer Reform des Medizinalwesens“. Seinen Ruhestand verbrachte er ab 1849 in Halberstadt, wo zwei Töchter lebten. T. war zweimal verheiratet. Seine erste Ehefrau Auguste geb. Weber (1804-1824) starb schon zwei Jahre nach der Eheschließung. 1826 heiratete er im Magdeburger Dom Rosalie geb. Schmidt (1805-1878). Wolff, Horst-Peter: Zu chirurgischen und medizinisch-chirurgischen Lehranstalten in deutschsprachigen Ländern vom 18. bis zur Mitte des 19. Jahrhunderts, Fürstenberg/Havel 2009; Allgemeine Deutsche Biographie, Bd. 38, Leipzig 1894; Callisen, Adolph Carl Peter: Medicinisches Schriftsteller-Lexicon der jetzt lebenden Verfasser, Nachtrag, Bd. 33, Altona 1845; Stadtarchiv Magdeburg, Rep. A II B 27 spec. 5 Bd. 1; Auskunft von Annemarie Burchardt, Magdeburg, April 2012. Maren Ballerstedt |