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Hundesteuer in Magdeburg wird für das Halten von mehr als drei Monate alten Hunden durch natürliche Personen und zu persönlichen Zwecken im Stadtgebiet erhoben.
Die Hundesteuer in Magdeburg ist eine kommunale Aufwandssteuer und dient vor allem ordnungspolitischen Zwecken, um den Hundebestand möglichst gering zu halten. Eine besondere und direkte Gegenleistung für die Hundesteuerzahlung, wie die Entsorgung des Hundekotes, ist per gesetzlicher Definition ausgeschlossen.

Halter*in eines Hundes ist, wer nicht nur vorübergehend

  • über dessen Pflege, Verwendung, Beaufsichtigung entscheidet, also die Bestimmungsmacht hat,
  • aus eigenem Interesse für die Kosten des Tieres aufkommt,
  • den allgemeinen Wert und Nutzen des Tieres in Anspruch nimmt und
  • das Risiko seines Verlustes trägt.

Für die Anmeldung, die Abmeldung, für die Beantragung von Steuervergünstigungen finden Sie bei den Dokumenten Formulare und  Links zu Onlineformularen, die Sie online ausfüllen und einreichen können.

Die Pflicht zum Mitführen von Hundesteuermarken ist mit der neuen Hundesteuersatzung ab dem 20.07.2024 für das Stadtgebiet Magdeburg entfallen. In Magdeburg werden keine Hundesteuermarken mehr benötigt.