Spendenstand bei 1,07 Millionen Euro – Auszahlungsrichtlinie vorgelegt
Entwurf der Spendenrichtlinie liegt vor
Aktueller Spendenstand (03.01.2025): 1.037.628,70 Euro
Oberbürgermeisterin Simone Borris ist von der Spendenbereitschaft beeindruckt:
„Mein Dank gilt allen Spenderinnen und Spendern für dieses beeindruckende finanzielle Engagement. Erneut wurde damit unter Beweis gestellt, dass die Gedanken der Menschen weiterhin bei den sechs Todesopfern, den Hinterbliebenen und den vielen Verletzten sowie den unzähligen Hilfs- und Einsatzkräften sind. Damit die Zuwendungen an die Betroffenen ausgereicht werden können, haben wir über den Jahreswechsel eine Richtlinie für die Verwendung erstellt und legen diese dem Stadtrat für die Sondersitzung am 15. Januar zur Beschlussfassung vor. Zugutekommen sollen die Spenden sollen Angehörigen von Todesopfern, verletzten Personen, Zeugen, die an einer posttraumatischen Belastungsstörung leiden, Personen, die Nothilfe unter Einsatz von eigenem Hab und Gut geleistet haben, sowie Personen, deren Sachen zu Schaden gekommen sind. Bei der Verteilung der Spenden werden wir mit dem DRK zusammenarbeiten.“
Die Verwaltung schlägt dem Stadtrat vor, auf Antrag pauschalierte Einmalzahlungen wie folgt zu gewähren:
- Angehörige von Todesopfern: 20 Prozent des Spendenaufkommens
- akut vital bedrohte Opfer: 25 Prozent des Spendenaufkommens
- schwerverletzte Opfer: 25 Prozent des Spendenaufkommens
- leicht verletzte Opfer: 15 Prozent des Spendenaufkommens
- Personen mit posttraumatischen Belastungsstörungen: 10 Prozent des Spendenaufkommens
- Personen, deren Sachen zu Schaden gekommen sind, 5 Prozent des Spendenaufkommens
Auch Informationen zur Antragstellung, zum Verfahren und eventuellen Nachweisen sind in der Beschlussvorlage enthalten. Anträge können erst nach dem erforderlichen Stadtratsbeschluss gestellt werden. Die Sondersitzung des Stadtrates ist am 15. Januar.
- Entwurf der Richtlinie für die Gewährung von Soforthilfen aus dem Spendenaufkommen an die Betroffenen des Anschlags auf dem Magdeburger Weihnachtsmarkt am 20. Dezember 2024
- gesamte Drucksache
Weitere Spenden sind möglich und willkommen
Spendenkonto
Landeshauptstadt Magdeburg
IBAN: DE89 8105 3272 0641 0958 72
BIC: NOLADE21MDG
Die Angabe eines Verwendungszwecks ist nicht notwendig.
Hinweise zur Spende
Für den steuerlichen Spendenabzug reicht für Spenden bis 300 Euro der Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung eines Kreditinstitutes aus. Eine Spendenbescheinigung ist nicht erforderlich, wird auf Wunsch aber ausgestellt.
Für Spenden über 300 Euro stellt die Landeshauptstadt Magdeburg Zuwendungsbestätigungen aus. Wenn der Name und die Anschrift auf dem Einzahlungsbeleg nicht vollständig darstellbar sind, können ergänzende Angaben per E-Mail an
steueramt@steu.magdeburg.de gesendet werden.
Rechtsgrundlagen für den Spendenabzug sind Paragraph 10b Einkommensteuergesetz, Paragraph 50 Absatz 4 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe a) Einkommensteuer-Durchführungsverordnung und Paragraph 52 Absatz 2 Nummer 10 Abgabenordnung.