Inhalt

Leitlinie zur Durchführung von Abschiebungen und Rücküberstellungen durch die Ausländerbehörde Magdeburg

Für geduldete Personen ist in zunehmendem Maße eine lange Aufenthaltszeit in Deutschland zu verzeichnen. Die Ursachen hierfür sind vielfältig. Gleichzeitig stieg die Anzahl der im Rahmen des Dubliner Übereinkommens mit seinen Sonderregelungen zurückzuführenden Personen stark an.

Dieser Entwicklung war Rechnung zu tragen. Aus diesem Grund gab sich die Ausländerbehörde der Landeshauptstadt Magdeburg eine Leitlinie zur Durchführung von Abschiebungen/Rücküberstellungen bereits vor einigen Jahren.

Vor dem Hintergrund der Flüchtlingszahlen haben sich seit dem Jahr 2015 die Ansprüche an die ausländerrechtliche Betreuung von Personen, deren Aufenthalt in Deutschland auf Dauer nicht gesichert ist, deutlich erhöht. Gleichzeitig wird diesem Themenkreis eine immer größere öffentliche Bedeutung beigemessen. Die besondere Situation dieser Menschen in schwierigen Lebenslagen wird dabei von weiten Teilen der Magdeburger Bevölkerung verstärkt wahrgenommen.
Für geduldete Personen ist in zunehmendem Maße eine lange Aufenthaltszeit in Deutschland zu verzeichnen. Die Ursachen hierfür sind vielfältig. Gleichzeitig stieg die Anzahl der im Rahmen des Dubliner Übereinkommens mit seinen Sonderregelungen zurückzuführenden Personen stark an.

Dieser Entwicklung war Rechnung zu tragen. Aus diesem Grund gab sich die Ausländerbehörde der Landeshauptstadt Magdeburg eine Leitlinie zur Durchführung von Abschiebungen/Rücküberstellungen bereits vor einigen Jahren.

Auf Grund von Rechtsänderungen ergaben sich nun Änderungen die sich auch in der Leitlinie wiederfinden mussten. Aus diesem Grund wurde die bestehende Leitlinie überarbeitet. Die steht unter folgenden Link zum Abruf bereit: Leitlinie zur Durchführung von Abschiebungen und Rücküberstellungen 2017.

Die bisherige Fassung finden Sie weiterhin im Ratsinformationssystem unter der Informationsvorlage I0064/15 oder über folgenden Link: Leitlinie zur Durchführung von Abschiebungen und Rücküberstellungen 2015

01.12.2017